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Das Kind ist krank? – Das System ist krank!

Anfang letzter Woche bekam der Lütte Fieber – das Kind ist krank. ‚Passiert.‘, dachten wir uns und freuten uns ob des Luxus‘, das meine Eltern die Betreuung des Kleinen vorübergehend statt der KiTa übernehmen konnten. Zumindest für zwei Tage, so lang man das eben zwei selbst schwer kranken Menschen zumuten kann. Dann war ich an der Reihe.

Als schließlich am Donnerstag der Opa zur Chemotherapie musste, blieb ich zuhause. Sozial fortschrittlich, wie meine Arbeitgeberin glücklicherweise ist, wollte ich aus dem Home Office arbeiten. Daraus wurde nix, weil der Nachwuchs zwar vergleichsweise ruhig, aber eben auch extrem kuschelig war.

Das war am Freitag nicht besser, und als er mehrfach unter Tränen auf „Ohr! Aua!“ hinwies, dämmerte uns, was das Kind hatte, und warum es so viel länger als sonst an einer vermeintlichen Erkältung laborierte.

Der Arzt bescheinigte schließlich, dass er eine bereits abklingende Mittelohrentzündung hatte. Da ich mit dem Kind zuhause geblieben war, stellte er auch eine entsprechende Bescheinigung aus.

Krankengeldbescheinigung

„Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld…

…bei Erkrankung eines Kindes“ – so der Titel des A6-Zettelchens. So weit, so gut, dachte ich.

Heute schließlich, am ersten Tag auf der Arbeit, wollte ich mein Fehlen korrekt im Firmensystem dokumentieren. „Kind krank“ ist kein (zumindest unserem?) SAP-System bekannter Abwesenheitsgrund. Well… Die Personalabteilung am Telefon gab mir schließlich den Ablauf, wie so ein „Vorfall“ zu behandeln ist:

Anleitung für den Bezug von Kinderkrankengeld

  • Schriftlich melden, dass die Abwesenheit von-bis aufgrund Krankheit des Kindes auftrat
  • Ärztliche Bescheinigung ausgefüllt an die Krankenkasse senden
  • Der Arbeitgeber kürzt Gehalt/Lohn um die Abwesenheitstage
  • Die Krankenkasse erstattet den gekürzten Anteil

„…aber nur zum Teil.“, kam der Nachsatz hinterher. Aha… Zu was für einem Teil denn?

Broschürendeutsch vs. Realität

Ich recherchierte. Folgende Regelungen finden sich mehr oder minder wortgleich bei vielen Kassen auf den Internetseiten:

„…Die AOK zahlt Ihnen höchstens 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) oder aber höchstens 100 Prozent, sofern Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Krankengeldbezug Einmalzahlungen erhalten haben.“

Heißt im Klartext: Kriegst du Weihnachts- oder Urlaubsgeld, können es bis zu 100% des entfallenen Nettolohns sein. Aber wozu der Konjunktiv?

Das „Kleingedruckte“ hat es in sich

Es gibt – natürlich – Einschränkungen:

„Das Kinderpflegekrankengeld darf 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen (2016: 98,88 Euro).“
„Erkranken im Kalenderjahr mehr als zwei Kinder, zahlen wir für maximal 25 Tage, bei Alleinerziehenden maximal für 50 Tage Krankengeld.“

Oder, einmal mehr im Klartext: Bekommst du mehr als knapp 2.000€ netto im Monat (und oder keine Einmalzahlungen der Arbeitgeberin), wirst du dafür bestraft, Kinder zu haben.

Zum Vergleich: Der Durchschnittsverdienst für 2016 liegt bei gut 2.200€ netto.

Jenseits der Statistik: Die Realität

Was passiert also faktisch? In vielen Haushalten mit Kindern ist die Mutter/Frau diejenige mit dem geringeren Verdienst – folglich ist sie aus rein finanziellen Erwägungen schon eher diejenige, die bei kranken Kindern eher zuhause bleibt. Das Anschlussprogramm gibt’s gratis: Die übliche soziale Ausgrenzung, weil sie eben nicht ‚verlässlich‘ auf der Arbeit erscheinen kann. Die größeren Schwierigkeiten im beruflichen Aufstieg. Die höhere Wahrscheinlichkeit, auch noch selbst im Umgang mit den Kindern die ein oder andere Krankheit mit abzubekommen.

Großzügiges Patriarchat

Nun kann jedes Elternteil ja maximal 10 Tage pro Jahr Kinderkrankengeld beantragen (sofern sie denn alle miteinander gesetzlich versichert sind). Aber die Gesetzgebung hat ein Herz: Statt Einkommensverluste durch Gehaltsgefälle zu realisieren, können die „Kind krank“-Tage auch auf einen einzigen Elternteil übertragen werden. Guess what…

Damit werden sozialer Ausgrenzung von Müttern und dem klassischen Gefälle weiter Vorschub gegeben.

Was ist die Alternative? Nun, die ist in unserem Fall (mit einem sehr klassischen Modell – Anne ist als Handwerkerin entsprechend Geringverdienerin, ich mit Hochschulhintergrund der ‚Hauptverdiener‘) für ein gesundheitlich durchwachsenes Jahr sehr einfach auszudrücken:

Entweder ich nehme für die Krankheitstage meiner Kinder Urlaub, um kein Einkommensverlust zu realisieren. Dann können wir aber keinen Urlaub mehr machen.

Oder ich bleibe zuhause, melde die Tage als „Kind krank“ und habe so deutlich weniger Einkommen. Dann können wir aber keinen Urlaub mehr machen.

Fazit: Das Patriarchat lebt

Will ich als Vater für meine Kinder gleichwürdig auftreten, werden wir als Familie bestraft. Zementieren wir die klassisch patriarchale Rollenverteilung, wird das durch die systemischen Umstände begünstigt. Es gibt noch viel zu tun.

Arzt - Apotheke - Bäcker. Das Kind gesundet. <3

Arzt – Apotheke – Bäcker. Das Kind gesundet. <3

Wie kann es gehen?

Der Beitrag könnte hier enden: Mit dem Luxusgejammer eines überdurchschnittlichen Gutverdieners. Der Punkt, um den es mir geht, ist aber: So werden Familien weiterhin systematisch benachteiligt und in klassischen Rollenmodellen gehalten. Das dient bestenfalls der Erhaltung der Machtzustände. Den Kindern bringt es nix.

Schlimmer noch: Bei mehr als zwei Kindern endet das Wohlwollen des sozialen Systems komplett: pro Kind 10 Tage Kinderkrankengeld ist dann nicht mehr. Kind Nummer Drei „darf“ noch fünf Tage krank sein, der Rest läuft unter „selbst schuld“.

„Erkranken im Kalenderjahr mehr als zwei Kinder, zahlen wir für maximal 25 Tage, bei Alleinerziehenden maximal für 50 Tage Krankengeld.“

Was wäre sinnvoll?

  1. Voller Lohnausgleich bei Erkrankung von Kindern bis zu 3 Wochen durch den Arbeitgeber.
  2. Pro Kind. Keine Grenze.
  3. Kein Erstattungsverfahren, das durch die Eltern beantragt werden muss. Gerade in Familien, die jeden Cent zwei mal umdrehen müssen, ist es nicht zuzumuten, dass die Arbeitgeberin den Lohn sofort kürzt und die Krankenkasse nach Prüfung irgendwann später anteilig erstattet.

Eine zukunftsfähige Gesellschaft ist eine kinderfreundliche Gesellschaft. Und damit auch eine elternfreundliche.

Autor: steffen

Lebt. Liebt. Streitet.

457 Kommentare

  1. Pingback: Leseempfehlungen der KW 43 - 2016 - Mrs. Ella

    • Meine Kinder sind über meinen (privatversicherten) Mann versichert.
      Wenn ich zu Hause bleiben muss, weil eins der Kinder krank ist, zieht mir mein Arbeitgeber das Geld ab, ich bekomme es von meiner Kasse aber nicht erstattet, mit der Begründung…. da die Kinder privat versichert sind muss ich mir das Geld bei der Versicherung meines Mannes holen, dafür wären sie nicht zuständig.Sie zahlen nur wenn die Kinder gesetzlich über ihn versichert wären….
      Die Versicherung meines Mannes sagt… was haben wir mit ihrem Verdienstausfall zu tun, sie sind nicht bei uns versichert.
      Also bekomme ich schlussendlich garnichts wenn ich zu Hause bleiben muss….

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  2. Himmel das sind ja Zustände von denen ich noch nie was gewusst habe, weil noch nie in Anspruch genommen weil klassisches Familienmodel aufgrund von: Erraten irre hohen Gehaltsunterschieden.

    Und die Krankenkassen stecken mit drin. Da fällt mir gar nichts mehr zu ein.

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  3. Andrea Halm

    26/10/2016 @ 22:51

    Volle Zustimung zu dem, waszu tun ist. Es kann doch nicht sein, dass ich bei einem grippalen Infekt bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung bekomme, aber bei einer Magen-Darm-Grippe meines Kindes 1 Tag Urlaub bzw. Einkommenseinbußen hinnehmen muss.

    Aber Stichwort: Patriarchat. Zufällig diskutierte ich heute mit einer Kollegin, die irgendwie den umgekehrten Fall hat. Ihr Mann ist privat krankenversichert. Aus vermutlich sozialpolitischen Gründen müssen dann auch direkt die Kinder privat versichert sein. Meine Kollegin ist gesetzlich krankenversichert. Nun passiert folgendes: Sind die Kinder krank, kann sie zu Hause bleiben. Bekommt aber KEINEN Lohnersatz der Krankenversicherung, weil die Kinder ja nicht bei ihr versichert sind. Bei den privaten KVen gibt es keine Lohnerstazleistung bei Kindeserkrankung.
    Folglich: Auch sie muss Überstunden oder Urlaub nehmen, um keine EInkommenseinbußen zu erleiden.

    Mal ganz von den Rechten von Stiefeltern abgesehen, Ich habe kein Recht zu Hause zu bleiben, wenn der bei uns Lebende Sohn erkrankt, um ihn zu pflegen.

    Viele, viele Baustellen…

    Danke für den Blogpost… <3

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  4. Nach dem ich beim ersten mal realisierte, das es nur anteilig Geld gibt.
    Geb ich bei der Arbeit Bescheid u mache frei oder komme nur für 3 Std rein. Zum Glück ist meine nur einmal im Jahr wirklich krank und mittlerweile so alt auch mal 4 Std (Arbeitsweg ? inkl) allein zu sein.

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  5. Wenn kranke Kinder allein zuhause bleiben können, weil sie alt genug sind – dann wird vermutlich auf dem Schriebs auch nicht angekreuzt, dass eine Betreuung/Beaufsichtigung notwendig ist.
    Was ich aber krass finde: Selbst im Falle eines Unfalls bist du als Elternteil (noch dazu wenn du alleinerziehend bist) gearscht: Du hast finanzielle Einbußen und zusätzlichen Bedarf und stehst damit allein da.
    Gerecht ist anders.

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    • Das Kreuzchen gibt es nur bis 12 Jahre. Ich habe von einem Fall gelesen, da hatte das 13jährige Kind sich im Sport beide Arme gebrochen. Arzt attestierte, dass es betreut werden muss. Krankenkasse verweigerte die Zahlung, da das Kind älter als 12 war. Das noch nicht einmal ein Toilettengang ohne Hilfe möglich war, interessierte da nicht.

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    • Und diese 4 Tage musst du noch beantragen. Natürlich dauert das…. man bleibt also zuhause und hofft auf Genehmigung.

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  6. Ich weiß von vielen Arbeitgeber_innen, dass sie empfehlen, sich bei krankem Kind selbst krank schreiben zu lassen, weil sie keine Lust auf den bürokratischen Aufwand haben, einzelne Tage aus dem Lohn herauszurechnen. Ich habe auch schon von vielen Ärzt_innen gehört, die dafür Verständnis haben und ohne Probleme in solchen Fällen eine Krankschreibung für ein Elternteil ausstellen.

    …ändert natürlich nichts an den von dir beschriebenen strukturellen Problemen, aber es zeigt ganz gut, dass selbst viele Arbeitgeber_innen nicht so glücklich sind mit der Regelung und inoffiziell und individuell eigene Lösungen suchen.

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    • Eventuell ist das ein Ansatz, der auch für eine entsprechende Initiative seitens des Familienministeriums genutzt werden kann – der Behördenweg mit den Krankenkassen ist auch bei mir der Grund gewesen, warum mich die Personalabteilung explizit auf die Nachteile in Bezug auf die Anteiligkeit der Ersatzzahlung hinwies… Nur war in meinem Fall das Kind bereits im Brunnen – bzw. krankgeschrieben.
      Danke für deinen Beitrag – er spiegelt wider, was auch auf Twitter bereits mehrere anmerkten. Scheint also tatsächlich ein sehr „gängiger Weg“ zu sein.

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      • heikobielinski

        27/10/2016 @ 9:13

        Das kenn ich so auch von früheren Arbeitgebern. Da wurde intern der Tipp gegeben, doch lieber selbst krank zu sein. V.a. weil man ja oft drei Tage ohne Krankmeldung fehlen darf (interne Regelungen). Und damit waren dann schon viele Kindererkrankungen abgedeckt. Im Sinne des Systems ist das natürlich nicht.

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  7. Mache es gerade durch , Zwerg ( 6 Jahre ) krank , in meinem Urlaub ( da ja Ferien sind ) … als alleinerziehender ( unterdurchschnittliches Einkommen ) …. ARSCHKARTE 🙁

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  8. Das stimmt. Mir wären Lohneinbußen lieber, als mit kranken Kindern noch hin und her überlegen, wie wir die Betreuung geregelt…

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  9. Jepp Steffen, aber diesmal, da es sich nur um ein paar wenige Tage handelt, stehe ich drüber …. die Firma hält mir in meiner aktuellen GESAMTSITUATION sehr geil den Rücken frei! Aber im System stinkt es ganz gewaltig, bekomme als Alleinerziehender seit 1,5 Jahren die volle Breitseite zu spüren!

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  10. Das Lustige ist: weil der AG ja schon so viele Einbußen hat stellt er keine Mütter mit mehreren Kindern ein. Und wenn Du (zu Recht) forderst, daß 3 Wochen pro Kind krank drin sein müßten, dann lache ich mich hier frustriert unter den Tisch. Potentielle 9 Wochen Kindkrank „Urlaub“? Never macht das jemand mit.
    Der AG sieht ja auch nicht, daß der pflichtbewußte AN nachts nacharbeitet, sprich keinen Urlaub macht

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  11. Meinethalben soll es über die Krankenkasse laufen, Susanne. Aber der Bürokratiescheiss, diese Diskriminierung, noch dazu von Eltern mit >2 Kindern: das muss enden. Und vor allem die Zementierung des Patriarchats mit diesen Regelungen, die Frauen/Mütter zusätzlich systematisch benachteiligen.

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  12. Ich finde es schon vom Grundgedanken ein Unding, die Krankheitstage eines Kindes gesetzlich zu limitieren.
    Schon klar, dass ein AG will, dass seine Leute da sind und der „Laden läuft“.
    Seltsame Logik, nach der sich die Krankheiten eines Kindes gesetzlich einschränken lassen, bei einem erwachsenen AN aber das Recht zum Gesundwerden unbegrenzt ist – und dass, obwohl das Immunsystem eines Erwachsenen meist stabiler ist.

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    • Kommt vielleicht aufs Land an, in NRW gibt’s vier Tage (+max 6),bei uns kann man den Sonderurlaub auch im Nachhinein beantragen.

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    • Wir haben niemanden, der das Kind im Krankheitsfall betreuen kann. Wir müssen alles selber händeln. Bisher haben wir immer den Verdienstausfall von ca. 25% in Kauf genommen. Ich selber habe mich für mein Kind noch nie krank schreiben lassen oder mich krank gemeldet…

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  13. Auch gut haben es die Selbstständigen, die gesetzlich versichert sind – nicht. Fast alle Krankenkassen zahlen Kinderkrankengeld erst im Rahmen der Krankengeldzahlung des Versicherten – also meist ab dem 43. Tag Krankheit des Kindes. Ein Witz! Ich bin nun extra zu einer der großen KK gewechselt, die es ab dem ersten Tag zahlen – freiwillig.
    Zum Übertragen auf den Partner kann ich noch sagen, dass man zwar einen Anspruch hat es Übertragen zu dürfen. Es dann aber im Ermessen des AG ist, dass der AN die zusätzlichen Tage auch verwenden darf. Also auch eine Luftnummer.

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  14. Großer Fehler, sich übers WE die Krankschreibung geholt zu haben. Damit 2 Tage „verschenkt“.
    Auch empfinde ich die Altersbegrenzung bis 12 Jahre völlig an der Realität vorbei. Soll ich mein 12j Kind allein zur Ärztin schicken? Es kann doch gar nicht allein für sich entscheiden! (Mündigkeit). Das System krankt. Hier lösen wir es über eine Krankschreibung der Eltern im Ernstfall.

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  15. Ich hatte tatsächlich mal einen AG, der das so großzügig gehandhabt hat: volles Gehalt durch ihn und er hat sich das Geld von der KK zurückgeholt. Ich weiß nicht ob es daran lag, dass es eine große Unternehmensberatung war, die in allem extrem großzügig war, mit entsprechend extrem motivierten Miarbeitern … das schaffen doch bestimmt noch mehr Unternehmen … Ein Grundeinkommen würde viel dieser Probleme lösen. Es kann doch nicht sein, dass viele Familien nur noch gerade mal so überleben, wenn beide arbeiten gehen, die vielleicht noch genügend Urlaubstage aber auf keinen Fall das Geld für Urlaub in der Hochsaison haben … aber was rede ich, bin erst seit 19 Jahren Mutter von inzwischen 4 Kindern und es ist immer nur noch schlimmer geworden …

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  16. Wieso zwinge ich das Kind in die Kita zu gehen? Warum? Weil die Gesellschaft das so will? Weil andere das ss machen? Weil es mir zu stressig ist? DAS sind doch keine Gründe! Wenn mein Kind nicht in die Kita möchte oder, aus welchen Gründen auch immer, noch nicht ppositives daraus zieht, warum sollte ich das dann wollen? Das macht für mich keinen Sinn.

    Abgesehen davon ist es nicht zu viel verlangt von einem Elternteil, Mutter oder Vater, die HHausarbeit zu erledigen und sich um das wunderbare Geschenk zu kümmern. Egal wie stressig das ist. Wir haben uns für Kinder entschieden und es ist unsere Aufgabe uns um sie zu kümmern. IChristiane für meinen Teil sehe das nichtmal als anstrengend an. Ich genieße jede Sekunde mit meinem Kind. Für mich ist das keine Arbeit sondern ein Traum.

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  17. Pingback: Das Kind ist krank? Aus Sicht einer Alleinerziehenden - Allerlei Themen Blog

  18. Pingback: Von Maximilian Buddenbohm

  19. Das habe durchaus darum auch der allgemeine Rat nicht nur für dich Pflege durch Oma und Opa so wie es Jahrhunderte schon gemacht worden ist das nennt man Familie
    Auch die Großeltern hatten mit dem Kind zum Arzt gehen können gemeiner Weise möchte ich sagen sie kennen sich damit ja schon aus zubden Ärzten zu gehen

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  20. Das mag funktionieren mit Familien die Verwandte in der Nähe haben, ist aber schlicht für die meisten Familien in unserer Zeit unpraktikabel und an der Realität vorbei.
    Auch soll es durchaus Großeltern geben die selbst noch als Arbeitnehmer tätig sind oder ebenso andere Verpflichtungen haben. Wir leben nicht mehr 1930!

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  21. Anderes Szenario – genauso doof. Kind 9 Monate, Mutter im Erziehungsurlaub krebskrank, Vater Hauptverdiener, ein Großelternpaar 250 km entfernt.
    Vater unbezahlter Urlaub, Mutter gesetzlich versichert. KV übernimmt einen Prozentanteil des Nettogehaltes. Wenn der unbezahlte Urlaub zu lange ist, dann werden die Sonderzahlungen (wenn der AG überhaupt welche bezahlt) gekürzt oder gestrichen.
    Und die Lohnersatzleistungen der KV sind zwar steuerfrei, gehen aber bei der Steuererklärung mit in die Progression -> Nachzahlung.
    Abgesehen davon, lange Telefoniererei vor der OP, wie das überhaupt irgendwie zu lösen sei. Jeder weiß was anderes.
    Es folgten weitere Klinikaufenthalte, die dann mit bezahltem Urlaub, tollen Kollegen,(die die Arbeit miterledigt haben) und ohne Lauferei und Papierkram gelöst.
    Nur ist man ja nicht wieder voll einsatzfähig, wenn man aus der Klinik wieder draußen ist. Das lies sich aber mit teilweisem Überstundenabbau und einer Freundin als ‚bezahlter‘ Haushaltshilfe lösen.
    Auf die Reha wurde verzichtet. Entweder hätte wieder der Vater die Betreuung übernehmen müssen oder es hätte einen Babysitter für zwei Stunden am Tag gegeben.
    Im Endeffekt überwiegt natürlich die Freude über ‚befundfrei‘ über den finanziellen Einbußen und dem wenig erholsamen Urlaub.
    Das Ganze ist jetzt 15 Jahre her, aber geändert hat sich wohl noch nichts.

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  22. Lieber Malte, der Artikel basiert nur auf meiner Situation als Beispiel – die Konsequenz daraus muss sein, dass für ALLE eine GENERELLE Verbesserung eintritt.
    Ja, die Familie ist ein traditionell starker erster Ansprechpartner. Weit genug zurück schauend, ist es das persönliche Umfeld, nicht nur die eigene Familie, die für die Betreuung die Verantwortung übernahm. Aber das ist einen eigenen Artikel wert.

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  23. Hallo, als Arbeitnehmer kann man auch Krankheitstage im Sinne des SGB V §45 nehmen. Manche Arbeitsverträge bzw. Tarfiverträge kürzen diese aber oder schränken sie ein. Ich kann damit bis zu 4 Tage zusätzlich unter vollem Gehaltsausgleich nehmen, aber nur wenn ich meine 10 Tage der Krankenkasse ausgereizt habe.

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  24. „Kind krank“ ist ja noch vergleichsweise harmlos, wenn es sich „nur“ um eine kurze fiebrige Erkältung handelt (der ich ja immerhin durch gesunden Lebensstil, Impfungen, Homöopathie ect. ein wenig vorbeugen kann, und meine drei Kinder – toi,toi,toi – immer so durchs Jahr kommen, dass mir die Tage auch reichen) – schon mal darüber nachgedacht, was ist, wenn man ein Kind hat, das chronisch krank ist bzw. eine angeborene Erkrankung/Behinderung hat? DAS sieht das System dann nämlich gar nicht vor. Mein Arbeitgeber bietet mir immerhin den Luxus, 3 Tage bezahlt wegen Krankheit des Kindes freizunehmen… gilt aber nicht bei „planbaren“ Krankenhausaufenthalten. (Die Dame der Personalabteilung hat mir unlängst erklärt, dass mein 6jähriges Kind doch im Krankenhaus rund um die Uhr versorgt sei, das sei kein Grund für mich, nicht zu arbeiten – ich habe mir dann verkniffen zu sagen, dass mein Kind eine große Herz-OP haben wird – klar, auf Intensiv wird es rund um die Uhr versorgt, keine Frage…. kann ich ganz entspannt arbeiten gehen). Es gibt ja zum Glück auch ein System der Verdienstausfallerstattung über die KK, wenn man mit seinem Kind stationär im Krankenhaus ist – aber auch das ist gedeckelt… und dann? Was, wenn das Kind dann aber noch nicht entlassen wird? Und was, wenn das Kind zwar entlassen wir, dann aber noch zu Hause bleiben muss und noch nicht in die Einrichtung gehen kann? Das geht dann über „Antrag auf Haushaltshilfe“ bei der KK – das ist dann aber (stundenweise) streng begrenzt – je nach Alter des Kindes… Bürokratismus hoch drei!!! Aber für jemanden mit Hochschulabschluss und Studium schon zu bewältigen… dass es auch Mitbürger geben soll, die mit Papierkram Schwierigkeiten haben – oder vielleicht sogar mit der deutschen Sprache…
    Von daher – wenn man an seine Grenzen kommt, bleibt einfach nur der Weg zum eigenen Arzt – vielleicht liegt es auch daran, dass arbeitende Eltern so sehr vom Burn out bedroht sind und die Krankmeldungen in diesem Bereich stetig steigen…

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  25. Und wenn das Kind privat versichert ist, gibt es gar nichts von der Versicherung. Da heißt es ab dem ersten Tag Urlaub nehmen und das obwohl man auch noch für die Krankenversicherung des Kindes monatlich zahlt und sich nicht Familien versichern kann.

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  26. … nun ja, „Arbeitgeber soll zahlen“ – dann ist aber noch wahrscheinlicher, dass kleine Unternehmen erst gar keine Eltern mit kleinen Kindern mehr einstellen. Bei 3 Kindern im Zweifel 2 Monate das Gehalt ohne Gegenleistung zahlen? Naja. Das find ich schon sinnvoll, dass über die Kassen zu machen, schon ok, wenn die AG sich das dann zurückholen müssen.

    Der Irrsinn geht bei kleinen Unternehmen noch weiter: über das Umlageverfahren U1 müssen diese Zusatzbeiträge an die Krankenkassen zahlen, um im Krankheitsfall eines/r Arbeitnehmerin/s 70-80% (je nach Kasse, klar) der Arbeitsentgeltkosten zurück zu bekommen. Das geht natürlich nur mit einem gelben Schein, nicht bei Kind-krank, war klar, oder? Daher kann man als Unternehmen da kaum kulant und familienfreundlich sein.

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    • Mit „AG soll zahlen“ meinte ich, dass die Lohnfortzahlung unverändert erfolgen sollte, um anschließend im Austausch mit der KK die Erstattung zu regeln.
      Und über U1 mag ich gar nicht erst nachdenken… Danke für deinen Einwurf!

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  27. Alter… wenn ich das so lese… da bleib ich doch bei meinem zwar schlecht bezahlten (also, unterirdisch bezahlten), aber superflexiblem Job, bei dem ich auch einfach mal so ein paar Tage zu Hause bleiben kann. Urlaub geht eh nicht.

    Aber bei den Forderungen am Schluss des Artikels werden Mütter und Väter ja noch unattraktiver für den Arbeitgeber.

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  28. Ihr Artikel erweckt den Eindruck, dass der durchschnittliche Nettoverdienst über 2000€ liegt, das ist nicht der Fall. Die Rentenversicherung gibt die Werte in Brutto an.
    Wir teilen Ihr Schicksal wie alle anderen berufstätigen Eltern, man kann darüber schimpfen oder froh sein, dass es, mit Blick auf andere europäische Länder, überhaupt Geld gibt.
    Im Übrigen kann sich auch der Arbeitgeber am System beteiligen, gerade wenn er so groß ist und sich ein SAP System leisten kann. Kinderfreundliche AG geben ihren Arbeitnehmern ein paar KarenzTage im Jahr Kinder-krank-frei. Das hilft wenigsten ein bisschen. Grüße

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    • Dazu zwei Anmerkungen:
      1. Die Angaben der Rentenversicherung in Brutto liegen – deswegen der Link im Artikel – nicht bei 24.000€.
      2. Es geht mir nicht um Cookies von AG, die sich ein SAP-System leisten können, sondern um die Beseitigung der Diskriminierung von Eltern.

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  29. Pingback: Ist es wichtig, wer es sagt? - Halbe Sachen

  30. Problem an der ganzen Forderung: ich finde einen Arzt der gerne mal 3 Wochen krank schreibt…UND AB IN DEN URLAUB!!! BAM!…voller Lohnausgleich, keine Probleme mit den Krankentagen und keine Rennereien! Yeah!

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    • …und wo ist der Unterschied, ob ich in so einem missbräuchlichen Fall mich oder ein Kind „krankschreiben lasse“? Ist ein bisschen am Thema vorbei, hm?

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  31. Ganz geschickt ist es für Beamte geregelt. Wir bekommen 4 Tage „Kinderkrank“. Und die müssen wir auch noch beantragen… Am besten natürlich vorher…

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  32. Pingback: Der Oktober kann weg - Wheelymum

  33. Nur nebenbei, falls jemand meint: „So ist das halt mit Kindern, habt ihr euch so ausgesucht!“. Es ist auch so mit Eltern, unausgesucht. Meine Kinder sind inzwischen zwar alt genug, um auch mal eine Zeit lang krank alleine zu Hause zu sein. Nun ist aber meine Mutter pflegebedürftig geworden und es tun sich neue Abgründe für mich auf. Auch in diesem Kontext gibt es theoretisch die Möglichkeit, zehn Tage im Jahr der Erwerbsarbeit fern zu bleiben. Die Lohnfortzahlung ist geregelt wie bei den erkrankten Kindern… Mag sein, dass die Entscheidung zur Elternschaft noch eine bewusste war. Kinder pflegebedürftiger Eltern zu sein, hat sich niemand ausgesucht. Und an wem die Sache meist hängen bleibt, wenn die Geschwisterkonstellation Frauen beinhaltet, ist auch klar. Für mich war außerdem erschreckend, dass sich Betreungstandards von alten Menschen deutlich von denen für Kinder unterscheiden. Es geht nur um eine Grundversorgung – man stelle sich das in der Kita vor.

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  34. Schweden hat 120 Tage pro Jahr und Kind – also quasi unbegrenzt. ABER es gibt nur rund 70% des Gehalts. Das Gleiche gilt auch für eigene Krankentage, nur ist der erste Tag da ein Karenztag, an dem das Gehalt komplett wegfällt. Die Krankenkasse zahlt erst ab Tag zwei. Von vollem Lohn im Krankheitsfall können schwedische Arbeitnehmer nur träumen!
    Als ich wegen Schwangerschaftskomplilationen für einen Monat ausgefallen bin, hatte ich plötzlich 1000 Euro weniger auf dem Lohnzettel… Seitdem schielen wir oft neidisch nach Deutschland! ?

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  35. Moin,
    natürlich ist das schlecht und könnte nachgebessert werden. Aber ich verstehe das geheule der Beamten und Privat versicherten nicht!

    1. die heulen nie wenn sie sofort einen Facharzttermin bekommen,
    2. die heulen nie wenn sie nicht warten müssen, sonder bevorzugt drankommen
    3. heulen sie nicht, wenn sie weniger Beiträge bezahlen,
    4. heulen sie nicht über bessere, umfangreichere übernommene Leistungen,
    5. wurden sie nie gezwungen die Solidargemeinschaft zu verlassen,
    6. können die Kind krank mitversichern, wenn sie wollen bis 100% ihres Gehaltes (alles Verhandlungssache mit der Kasse)
    7. …

    die Forderung den Lohn zu 100% zu erstatten und den Arbeitgeber das mit der Kasse erledigen zu lassen finde ich OK, vor allem vor dem Hintergrund der Gleichberechtigung, auch wenn das die Krankenversicherungsbeiträge hochtreiben würde.

    Grüße Ingo

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  39. Wolfram Heinz

    16/02/2019 @ 10:25

    Hallo Steffen, hallo zusammen,
    Zustimmung, das System ist krank! Gleiche Situation bei uns: Vater und Mutter berufstätig, zweijähriges Kind geht „eigentlich“ in die Kita, aber wg. ständiger Infektionen zuhause. Kind-krank-Tage schmelzen dahin, der Faschingsferien-Urlaub, den ich mit meinem älteren Sohn nach BCN machen wollte, muss deswegen abgeblasen werden; den Sommerferien droht das Gleiche. Aber lamentieren bringt nichts. Wir leben doch in einer Demokratie, also wählen wir nur die falschen Parteien?

    Antworten
  40. Linda Lehmann

    15/04/2019 @ 11:50

    Ich war jetzt über 2 Wochen Kindkrank zu Hause, mir hat es für eine Woche (die andere war zum Glück kurz bevor schon das Gehalt ausgezahlt wurde) nicht gleich mit abgezogen. Nur für eine Woche fehlen mir gleich mal über 400 Euro. Bin Alleinerziehend. Eh das Geld von der Kasse drauf ist vergehen Wochen oder Monate. Keiner sagt einem wie man das machen soll 🙁 das System ist zum kotzen!! Man wird bestraft weil die Kinder krank sind, aber es wird geworben viele Kinder zu bekommen. Den Kitaplatz bezahl ich beim Kindkrank ganz normal weiter. Findet den Fehler!

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